Schulungen
Führungskräfteschulung im Arbeitsschutz
Verantwortlichkeit, Pflichtenübertragung, Aufsicht und Haftung
Geschäftsführer und Führungskräfte in einem Unternehmen sind für die Organisation und Sicherstellung aller
erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zur Arbeitssicherheit und zur Betriebssicherheit verantwortlich. Alle
Verantwortlichen treffen dabei stets auch hohe persönliche Risiken. Sie erhalten einen umfassenden und intensiven
Überblick über die Sie betreffenden Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz. Anforderungen
an eine sog. „gerichtsfeste Organisation“ werden dargestellt. Sie erfahren, welche Handlungen, Duldungen oder
Unterlassungen zu arbeitsrechtlichen, ordnungswidrigkeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sowie auch zu
persönlicher zivilrechtlicher Haftung führen können. Anhand grundlegender Gerichtsentscheidungen und
zahlreicher Beispielsfällen wird vermittelt, wie Risiken beim betrieblichen Arbeitsschutz minimiert werden können.
Es wird dargestellt, wie eine rechtssichere Delegation im Arbeitsschutz und bei Unterweisungen umgesetzt wird.
Dauer: 8 Stunden
Voraussetzung: keine
Abschluss: Teilnahmezertifikat ohne Prüfung
Schulung zum Sicherheitsbeauftragten
gemäß §22 SGB VII, §20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
Der §22 des Sozialgesetzbuches (SGB) VII in Verbindung mit dem §20 DGUV Vorschrift 1 bestimmt, dass Unternehmen mit
regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten unter Mitwirkung von Betriebsrat/Personalrat Sicherheitsbeauftragte bestellen
müssen. Zur Vermeidung von Interessenskollisionen sollen als Sicherheitsbeauftragte keine leitenden Angestellten, Meister
oder andere betriebliche Vorgesetzte bestellt werden. Nach dem Besuch unserer Schulung kennen Sie die Aufgaben und
Anforderungen und Sie sind mit den Rechten und Pflichten eines Sicherheitsbeauftragten vertraut. Der geschulte
Sicherheitsbeauftragte achtet im Unternehmen vor Ort auf den Zustand und die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen und
persönlicher Schutzausrüstung. Er geht bei Bedarf auf seine Kollegen und Vorgesetzten zu, um sie über Arbeitsschutzfragen
zu informieren und zum sicheren Arbeiten zu motivieren. Das ist die Möglichkeit, auf Arbeitsebene kooperativ mit den
Beschäftigten gemeinsam Einfluss auf die Sicherheit und die Gesundheit zu nehmen.
Dauer: 16 Stunden
Voraussetzung: keine
Abschluss: Teilnahmezertifikat mit Prüfung in deutscher Sprache
SGU Prüfung für operative Beschäftigte
Das Arbeitsschutz-Managementsystem Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC)
An einem Tag werden mit den Teilnehmenden die Ausbildungsinhalte der vierzehn SGU-Themengebiete praxisbezogen
behandelt. Die gewerkspezifischen Anforderungen werden dabei besonders berücksichtigt.
Inhalte:
Praxisbezogen werden die Themen gemäß SCC-Dokument 016 behandelt, insbesondere
▪ Arbeitsschutzgesetzgebung und -überwachung
▪ Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen
▪ Umgang mit Gefahrstoffen
▪ Arbeiten auf hoch und tief gelegenen Arbeitsplätzen
▪ Arbeitserlaubnis und Arbeiten in geschlossenen Räumen
▪ Einsatz von Arbeitsmitteln
▪ Förder- und Hebetechnik, Verkehrswege
▪ Persönliche Schutzausrüstung
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten. Es werden insgesamt 40 Single-Choice-Fragen
gestellt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 70 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Dauer: 8 Stunden
Voraussetzung: schriftliche Anmeldung und abgeschlossene Berufsausbildung
Abschluss: Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat übersandt, welches eine Gültigkeit von 5 Jahren hat.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer
Gemäß §10 ArbSchG, ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023
Ein Brand oder eine andere betriebliche Notsituation stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die
Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine
angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. In betrieblichen Notsituationen ist es wichtig, die beschäftigten
Personen angemessen zu evakuieren.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von
Brandschutzhelfern.
Diese Ausbildung gibt Ihren Beschäftigten das nötige Rüstzeug mit, um im Falle des Falles angemessen, besonnen und richtig
zu reagieren.
Dauer: 4-5 Stunden je nach Gruppengröße
Voraussetzung: keine
Abschluss: Teilnahmezertifikat mit Prüfung in deutscher Sprache; Nach DGUV Information 205-023 wird alle 3-5 Jahre eine Wiederholungsschulung empfohlen.
Seminar zur psychischen Belastung
Gemäß §5 ArbSchG
Als der Gesetzgeber Sie als Unternehmer oder dessen Vertreter 2013 in die Pflicht nahm, auch psychische Gefährdungen am
Arbeitsplatz zu bewerten, waren Sie überfordert? Wie sollen Sie das machen? Was sind denn psychische Belastungen? Muss
ich jetzt Psychiater werden? Ist Burnout auch in meinem Unternehmen ein Problem?
Fragen über Fragen, und geantwortet oder gar geholfen hat Ihnen keiner?
Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen die „Werkzeuge“, die Sie nutzen können, damit Sie den gesetzlichen Anforderungen
nach §5 ArbSchG gerecht werden können. Dadurch sind Sie dann in der Lage, die Arbeitssituationen Ihrer Beschäftigten zu
bewerten und Anpassungen durchführen zu können. Durch Ihr neu erlangtes Wissen werden Sie die Fehlzeiten bei Ihren
Beschäftigten senken, Produktivität und Zufriedenheit steigern, Fehlerzahlen verringern und gute Beschäftigte nicht an die
Mitbewerber verlieren.
Dauer: 4 Stunden
Voraussetzung: keine
Abschluss: Teilnahmenachweis ohne Prüfung
Erstschulung als elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)
Gemäß DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, DGUV Vorschrift 3
Wer täglich in der Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln zu tun hat, sollte zur Vermeidung von Unfällen im richtigen Umgang
unterwiesen sein. Sie lernen alles Notwendige über die möglichen Gefahren und eignen sich die Grundlagen der
Elektrotechnik an. Sie wissen, welche Schutzeinrichtungen es gibt. Außerdem sind Sie darüber informiert, welche Aufgaben
Ihnen grundsätzlich übertragen werden können, die Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen dürfen.
Sie kennen wichtige elektrische Betriebsmittel in Starkstromanlagen. Die Unfallverhütungsvorschrift ist Ihnen ebenfalls
vertraut, und wenn doch etwas passiert, kennen Sie die Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem elektrotechnischen Unfall.
Die Weiterbildung entspricht den Vorgaben zur Unfallverhütung des Vereins Deutscher Elektrotechniker (DIN VDE 0100 und
DIN VDE 0105) und den berufsgenossenschaftlichen bzw. DGUV Vorschriften.
Dauer: 8 Stunden
Voraussetzung: keine
Abschluss: Teilnahmezertifikat mit Prüfung in deutscher Sprache, Gültigkeit 1 Jahr
Ausbildung zur Bedienperson von Flurförderzeugen (Gabelstapler)
Gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" enthält Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur
sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß §7 dieser Vorschrift dürfen Unternehmende mit dem selbstständigen Steuern
von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet
sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Im Rahmen unserer Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden einen
umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, weiterhin werden die praktischen Grundlagen zur Bedienung von
Gabelstaplern vermittelt. Nach dem Besuch unseres Seminars sind Sie in der Lage einen Gabelstapler sicher zu bedienen und
dürfen diesen nach der schriftlichen Beauftragung in dem Unternehmen führen (gemäß DGUV Grundsatz 308-001).
Dauer: ca. 16 Stunden abhängig von der Gruppengröße
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, körperliche, geistige und charakterliche Eignung, ärztliche Untersuchung nach Richtlinien der Berufsgenossenschaft (G25)
Abschluss: Fahrerausweis zum Führen von Gabelstaplern und Teilnahmezertifikat mit Prüfung in deutscher Sprache
Ausbildung zur Bedienperson von Hubarbeitsbühnen
Ausbildung der Bediener nach DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008
Wo immer in Höhe gearbeitet wird, werden hierzu Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart genutzt. So sicher
Arbeitsbühnen auch sind, die Unfallmeldungen hierzu häufen sich. 85 Prozent dieser Unfälle, so die Berufsgenossenschaft,
ereignen sich wegen Fehlbedienung oder unsachgemäßer Handhabung. Durch den DGUV Grundsatz 308 -008 "Ausbildung
und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" werden von den Berufsgenossenschaften klare
Ausbildungsgrundsätze für die Bedienperson von Hubarbeitsbühnen vorgegeben. Demnach müssen diese Personen in
Theorie und Praxis unterwiesen sein. Ohne diese vorgeschriebene Unterweisung dürfen sie nicht für Arbeiten mit
Hubarbeitsbühnen/Hebebühnen eingesetzt werden.
In unserem Seminar vermitteln erfahrene Fachkräfte das erforderliche Wissen, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und
sicher bedienen zu können.
Dauer: ca. 7 Stunden abhängig von der Gruppengröße
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, körperliche, geistige und charakterliche Eignung, ärztliche Untersuchung nach Richtlinien der Berufsgenossenschaft (G25 + G41), Unterweisung in die Nutzung von PSA gegen Absturz (DGUV Regel 112-198)
Abschluss: Teilnahmezertifikat mit Prüfung in deutscher Sprache, Bedienerausweis
Unterweisung Anschlagen von Lasten
Unterweisung im Umgang mit Anschlagmitteln nach DGUV Regel 109-017
Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, nutzt man Anschlag - und Lastaufnahmemittel. Die
"anschlagende Person" trägt bei diesen Tätigkeiten eine äußerst hohe Verantwortung. Entscheidend für das sichere
Anschlagen und den sicheren Transport sind insbesondere das Verhalten und die Kenntnisse der anschlagenden Person. Aus
diesem Grund muss dieser Personenkreis über den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Anschlagmitteln unterwiesen sein.
Diese Unterweisung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse zum fachgerechten und sicheren Einsatz von Anschlag- und
Lastaufnahmemitteln sowie zum vorzeitigen Erkennen von Mängeln und Verschleißerscheinungen. Die teilnehmenden
Personen erlernen, geeignete Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel auszuwählen und das Anschlagen der Last fachgerecht
und selbstständig durchzuführen. Sie werden in die Lage versetzt, vor dem Transport der Last mögliche Gefahren zu erkennen
und diese durch entsprechende Maßnahmen auszuschließen. Auch das Einweisen des Kranführers und die fachgerechte
Lagerung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sind wichtige Bestandteile dieser Unterweisung.
Dauer: 4 Stunden
Voraussetzung: keine
Abschluss: Teilnahmenachweis ohne Prüfung, Gültigkeit 1 Jahr
Arbeiten mit Absturzgefahr (PSAgA)
Gemäß DGUV Regel 112-198
Ziel des Kurses ist es, den Teilnehmenden umfassende Kenntnisse zur Verwendung von PSAgA in verschiedenen
Arbeitssituationen zu vermitteln. Im Anschluss an die Schulung sollen die Teilnehmenden in der Lage sein, Gefahren beim
Arbeiten in der Höhe richtig einzuschätzen, die PSAgA bestimmungsgemäß zu verwenden sowie die rechtlichen
Bestimmungen umzusetzen. Ebenso sind die verschiedenen Arten von PSAgA, deren Einsatz und auch Einschränkungen, der
richtige Umgang mit der Ausrüstung, Dokumentationsinhalte, Lagerung und arbeitstägliche Überprüfung Teil der Schulung.
Nach erfolgreichem Abschluss des Trainings verfügen die Teilnehmenden über die theoretischen und praktischen Kenntnisse
zur Verwendung verschiedener Absturzsicherungs-, Rückhalte- und Arbeitsplatzpositionierungssysteme. Wichtiger
Bestandteil des Trainings sind umfangreiche praktische Übungen an unterschiedlichsten Trainingsobjekten.
Dauer: ca. 4 Stunden je nach Gruppenstärke
Voraussetzung: gültiger Nachweis der Ersten-Hilfe, nicht älter als 24 Monate, Eignung, angemessene körperliche Fitness, Arbeitsmedizinische Untersuchung gemäß G41 oder höherwertig (Offshore- Eignungsuntersuchung), min. vollendetes 18. Lebensjahr
Abschluss: Teilnahmenachweis ohne Prüfung
Unterweisung wirk. Ladungssicherung
Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass Ladung so zu sichern ist, dass sie bei üblichen Fahrmanövern nicht verrutschen
oder herunterfallen kann! Wie mache ich das und was sind übliche Fahrmanöver? Was ist ein Reibbeiwert und warum sollte
ich immer einen Besen dabeihaben? Diese und andere Fragen werden in diesem Seminar vermittelt.
Ihre Beschäftigten erlernen die praxisnahe Ladungssicherung am „lebenden Objekt“. Unsere Fachkräfte zeigen die
verschiedenen Ladungssicherungsmethoden, deren Vor- und Nachteile. Sie zeigen die Grundlagen und geben Tipps, wie man
im alltäglichen Umgang mit der Materie besteht.
Dauer: 6 Stunden
Voraussetzung: keine
Abschluss: Teilnahmenachweis ohne Prüfung
Individuelle (jährliche) Sicherheitsunterweisung angepasst an Ihr Unternehmen oder Projekt
Erst- und Wiederholungsunterweisung gemäß DGUV Vorschrift 1 und/oder BaustellV
Sie werden als Betrieb oder als verantwortliche Person eines Bauvorhabens in verschiedenen Rechtsvorschriften - zum
Beispiel Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV
Vorschrift 1), Betriebssicherheitsverordnung - verpflichtet, Unterweisungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Dieses ist vor Aufnahme der Tätigkeit, sowie mindestens einmal jährlich oder aus besonderem Anlass durchzuführen. Dies
gilt für alle Beschäftigten.
Die individuellen Inhalte können umfangreich sein. Wir ermitteln den individuellen Bedarf für Ihr Unternehmen und führen
zusammen mit den Verantwortlichen Führungskräften die Unterweisungen durch.
Dauer: je nach Vereinbarung und Umfang
Voraussetzung: keine
Abschluss: Teilnahmenachweis ohne Prüfung
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