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Thema PSA und die zugehörigen Kategorien

Datum: Juli 4, 2023

Jeder PSA, die im Betrieb eingesetzt wird, unterliegt der PSA-Verordnung (EU) 2016/425. In dieser werden die Anforderungen an die PSA beschrieben sowie deren Prüfung und Kennzeichnung. Der Anhang I behandelt  die drei Kategorien der PSA. Hier spricht man von Kategorie I umfasst ausschließlich die folgenden geringfügigen Risiken:

a) oberflächliche mechanische Verletzungen;

b) Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser;

c) Kontakt mit heißen Oberflächen, deren Temperatur 50 °C nicht übersteigt;

d) Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung (außer bei Beobachtung der Sonne);

e) Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind.

Kategorie II umfasst Risiken, die nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind;

Kategorie III umfasst ausschließlich die Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Folgendem führen können:

a) gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische;

b) Atmosphären mit Sauerstoffmangel;

c) schädliche biologische Agenzien;

d) ionisierende Strahlung;

e) warme Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr;

f) kalte Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von – 50 °C oder weniger;

g) Stürze aus der Höhe;

h) Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen;

i) Ertrinken;

j) Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen;

k) Hochdruckstrahl;

l) Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche;

m) schädlicher Lärm.

Wie erfahre ich als Unternehmer nun, welche Kategorie meine 

Das besondere der Kategorie III ist, dass mit dieser geübt werden muss. Dies ergeht aus der DGUV Vorschrift 1 §31.

Wie erfahre ich als Unternehmer nun, was eine PSA der Kat. III ist?

Die Einstufung der Kategorie wird im Zulassungsverfahren festgelegt und ist der Baumusterprüfbescheinigung zu entnehmen. Hier muss die Kategorie aufgeführt sein. Die Baumusterprüfbescheinigung bekommen Sie vom Hersteller der PSA.

Für Fragen und Unterstützung steht Ihnen das kompetente Team der HSEQ Experts zur Verfügung. Unsere Experten haben einschlägige Kenntnisse in den Fachgebieten und können Sie bei der geforderten Unterweisung unterstützen.

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